Kirchliche Grundordnung

Grundordnung des kirchlichen Dienstes

Das Arbeitsrecht der katholischen Kirche basiert auf der Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse. Sie wurde von der Deutschen Bischofskonferenz am 22. September 1993 beschlossen und am 30. April 2015 überarbeitet.
Hiermit wird ausdrücklich festgestellt, dass die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse” in ihrer jeweiligen im Amtsblatt der Diözese Würzburg (Würzburger Diözesanblatt) veröffentlichten Fassung auf alle kirchlichen Arbeitsverhältnisse, bei denen die Körperschaft als Anstellungsträger fungiert, Anwendung findet.

Die Fassung der Grundordnung vom 22. November 2022 finden Sie hier.